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Die steuerfinanzierte Praxisrente

Steuersparen mit der Praxis-Basis-Altersvorsorge und Zuschussantrag für Beiträge zur privaten Altersvorsorge über das Zulagenamt
Im Jahr 2008 können bereits 66% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Jedes Jahr steigt dieser Satz um 2%, bis im Jahr 2025 100% der Beiträge absetzbar sind. Ein Steuervorteil, den Sie sich nicht eintgehen lassen sollten.
Ledige können bis zu 20.000 EUR, Verheiratete bis zu 40.000 EUR im Jahr steuerbegünstigt investieren.

Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Hartz IV und insolvenzgeschützt



Beispiel für einen Ledigen:

Jahresbeitrag für die Basisversicherung 20.000 EUR

davon steuerlich abzugsfähig

in 2008 (66%) 13.200 EUR
in 2015 (80%) 16.000 EUR

Steuerersparnis bei 35% Steuersatz

in 2008 4.620 EUR
in 2015 5.600 EUR

Nettoaufwand für die Basisversorgung

in 2008 15.380 EUR
in 2015 14.400 EUR

Die Bundesrentenversicherunganstalt (BfA) hat für jeden Arbeitnehmer eine Art Guthabenkonto von jährlich 154 EUR und für Kinder 185 EUR (ab 2008 für Kinder 300,--) eingerichtet. Jährliche Summe von 678,-- EUR

Steuersparen mit der Praxis-Basis-Altersvorsorge und Zuschussantrag für
Beiträge zur privaten Altersvorsorge über das Zulagenamt.
Selbständige können u.U. in den Genuss kommen, über diese Förder-Rente
ohne einen eigenen Beitrag bezahlen die Förderung zu erhalten.
Wie das geht? Sprechen Sie mit uns....

Familie mit zwei Kindern: Gesamte Zulagen in 2008 jährlich Ehemann (Arbeitnehmer) 154 ,-- EUR (jährlich) Ehefrau (Hausfrau, oder selbständig) 154,-- EUR (jährlich) Kind 1 185,-- EUR (jährlich) Kind 2 185,-- EUR (jährlich)

Neugeborene 2008 (300,-- EUR jährlich)

Wenn das Geld nicht abgeholt wird, verfällt es Jahr für Jahr!
Wir helfen Ihnen bei den Formularen!
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