Steuersparen mit der Praxis-Basis-Altersvorsorge und Zuschussantrag für Beiträge zur privaten Altersvorsorge über das Zulagenamt Im Jahr 2008 können bereits 66% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Jedes Jahr steigt dieser Satz um 2%, bis im Jahr 2025 100% der Beiträge absetzbar sind. Ein Steuervorteil, den Sie sich nicht eintgehen lassen sollten. Ledige können bis zu 20.000 EUR, Verheiratete bis zu 40.000 EUR im Jahr steuerbegünstigt investieren.
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Beispiel für einen Ledigen:
Jahresbeitrag für die Basisversicherung 20.000 EUR
davon steuerlich abzugsfähig
in 2008 (66%) 13.200 EUR in 2015 (80%) 16.000 EUR
Steuerersparnis bei 35% Steuersatz
in 2008 4.620 EUR in 2015 5.600 EUR
Nettoaufwand für die Basisversorgung
in 2008 15.380 EUR in 2015 14.400 EUR
Die Bundesrentenversicherunganstalt (BfA) hat für jeden Arbeitnehmer eine Art Guthabenkonto von jährlich 154 EUR und für Kinder 185 EUR (ab 2008 für Kinder 300,--) eingerichtet. Jährliche Summe von 678,-- EUR
Steuersparen mit der Praxis-Basis-Altersvorsorge und Zuschussantrag für Beiträge zur privaten Altersvorsorge über das Zulagenamt. Selbständige können u.U. in den Genuss kommen, über diese Förder-Rente ohne einen eigenen Beitrag bezahlen die Förderung zu erhalten. Wie das geht? Sprechen Sie mit uns....
Familie mit zwei Kindern: Gesamte Zulagen in 2008 jährlich Ehemann (Arbeitnehmer) 154 ,-- EUR (jährlich) Ehefrau (Hausfrau, oder selbständig) 154,-- EUR (jährlich) Kind 1 185,-- EUR (jährlich) Kind 2 185,-- EUR (jährlich)
Neugeborene 2008 (300,-- EUR jährlich)
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