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Berufshaftpflichtversicherung f. Tierheilpraktiker

Die Berufshaftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker schliesst nichts aus:

Nicht nur der Heilpraktiker, sonder auch der Tierheilpraktiker sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, denn bei einem Behandlungsfehler sind Sie genauso wie bei einem Heilpraktiker zum Schadensersatz verpflichtet.Als Tierheilpraktiker und Heilpraktiker, bieten wir Ihnen eine Mischprämie (Tierheilpraktiker-Heilpraktiker-Prämie) an.
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Erweiterter Haftpflichtschutz

Erweiteter Haftpflichtversicherungsschutz für Tierheilpraktiker

Klausel 142 [34 KB]

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