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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. Heilfürsorgeberechtigte müssen im Krankheitsfall mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen. Deshalb haben sich schon jetzt mehr als 350.000 Versicherte für eine private Zusatzversicherung aus der erfolgreichen GE-Serie der SIGNAL IDUNA entschieden.





Umfragen haben ergeben, dass eine vernünftige Absicherung bei Zahnersatz der wichtigste Grund für den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung ist. Zusammen mit der GKV decken wir bei Zahnersatz bis zu 97,5% der vertragszahnärztlichen Versorgung ab. Keine Beschränkung auf das kassenzahnärztliche Niveau; wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ).






Welche Heilpraktikerbehandlungen werden erstattet?
Erstattungsfähig sind wissenschaftlich anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, soweit ärztliche Leistungen im Rahmen der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktikerleistungen im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.

Im Komfort-PLUS und Komfort-TOP-Paket werden z.B. folgende Behandlungen erstattet:

Schmerzakupunktur,

Homöopathie, Phytotherapie,

Neuraltherapie, Eigenbluttherapie,

anthroposophische Medizin,

Atemtherapie, Chiropraktik,

osteopathische Behandlung,

Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).



Das Komfort-PLUS-Paket leistet nur für Heilpraktiker, das Komfort-TOP-Paket für Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte.

mehr Informationen zu den KV-Paketen unter:

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